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Urheber– und Kennzeichenrecht:

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1) Leistungsangebot:

  • 3 Tennis-Hallenplätze (Teppich-Velours)
  • 3 Squash-Plätze (Schwingboden)
  • 4 Tennis-Freiplätze (Canada Tenn)

2) Abschluss des Benutzungsvertrages:

  • a) Nutzungsmöglichkeiten:
    • Tennis-Hallenplätze:
      • Buchung von Einzelstunden
      • Saison-Abo (01.10. bis 31.04.)
      • Jahres-Abo (Beginn nach Wahl)
      • Squash-Plätze:
      • Einzelstunden- oder Mehrfachstundenbuchung
      • Nutzung als Mitglied des Squash-Clubs
      • Tennis-Freiplätze:
      • Einzelstunden
      • Nutzung als Mitglied des Tennis- und Squash-Clubs
  • b) Zustandekommen des Vertrages:
    • Der Nutzungsvertrag für die Einzelstunden wird an der Theke der Gaststätte geschlossen. Der Gast meldet sich vor Spielbeginn an und bezahlt die sich aus dem Preisaushang ergebende Nutzungsvergütung. Wenn der Gast den Spielbetrieb ohne Anmeldung aufnimmt, so gilt der Vertrag ab diesem Zeitpunkt als geschlossen.
    • Der Nutzungsvertrag für das Saison- und Jahres-Abo kommt zustande mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Betreiber (zwei Wochen vor Spielbeginn) und Zahlung der sich aus dem Preisaushang und der Buchungsbestätigung ergebenden Nutzungsvergütung durch den Gast. Erst nach Zustandekommen des Vertrages darf der Spiebeginn aufgenommen werden.

3) Benutzungsregeln:

  • a) Die Tennishalle darf nur mit Tennisschuhen betreten werden, die mit glatten und hellen Sohlen ausgestattet sind. Vor Spielbeginn sind in die vorgesehenen Lichtautomaten2-Eurostücke einzuwerfen (bei Bedarf). Sollte ein Gast mit nicht vertragsgemäßem Schuhwerk angetroffen werden, ist der Betreiber berechtigt, ihn aus der Halle zu verweisen.
  • b) Die Squash-Boxen dürfen nur mit Sportschuhen betreten werden, die mit hellen Sohlen ausgestattet sind.
  • c) Die Tennis-Freiplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

4) Leistungsstörungen:

Bei Ausfall einer Sportstunde, den der Betreiber nicht zu vertreten hat, z.B. Stromaus-fall, Sturmschaden, Wassereinbruch usw., besteht kein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgeltes, sondern nur auf Erteilung einer Gutschrift für den ausgefallenen Zeitraum.

5) Haftung:

Der Betreiber haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden.